+++ NEUE CORONA-VO – ALARMSTUFE II AUSGERUFEN +++

Das Land Baden-Württemberg hat aktuell eine neue Corona-Verordnung erlassen und das Landesgesundheitsamt – aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patienten/innen – zugleich die insoweit neu eingeführte ALARMSTUFE II ausgerufen, die ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt.

Gegenüber der zuvor gültigen Alarmstufe (neu Alarmstufe I) – siehe hierzu unter Alarmstufe I – bedeutet dies für unseren Fußballsport Folgendes:

ZUSCHAUER/INNEN:

Immunisierten Zuschauer/innen (d.h. vollständig Geimpfte oder Genesene im Sinne der CoronaVO) haben zwecks Zutritt zu Amateur-/Jugendfußballspielen, Training etc. ab sofort zusätzlich einen negativen Antigen-Test nachzuweisen, der max. 24 Stunden alt sein darf.

Nicht-immunisierten Zuschauer/innen (d.h. nicht vollständig Geimpfte oder Genesene im Sinne der CoronaVO) kann der insoweite Zutritt auch weiterhin nicht gewährt werden.

(= sogenannte 2G+-Regel)

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind U6jährige und Schüler/innen.

SPIEL-UND TRAININGSBETRIEB:

Es gelten weiterhin die Ausführungen wie bei Alarmstufe I, siehe hierzu unter https://www.facebook.com/FussballOdenheim/posts/6456140681126228. Neu nur, dass Ausnahmen für Schüler/innen nur noch für bis zu 17jährige gelten!

(= sogenannte 3G+-Regel)

Bitte beachtet auch ansonsten konsequent die gebotenen "Corona-Regeln" und bei Veranstaltungen/Heim-Events unserer Teams in Odenheim das aktuelle Hygienekonzept unseres FCO unter Hygienekonzept.

Vergesst bitte auch nicht, euch beim jeweiligen Eingang in die LUCA- oder CORONA-WARN-Apps einzuloggen oder alternativ ausgelegte Kontaktnachverfolgungsformulare auszufüllen!

Nur wenn wir alle unsere persönlichen Interessen den Vorgaben unterordnen und uns an die gebotenen Hygieneregeln halten, kann der Fußballsport immerhin im entsprechenden Rahmen ausgeübt werden.

Für eure Bereitschaft und euer Verständnis bedanken wir uns recht herzlich.

Pressebericht Land Baden-Württemberg siehe unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/verschaerfung-der-corona-verordnung-zum-24-november-2021/.