Am 03.06. wurde auf Landesebene die ab morgigen Montag, den 07.06., gültige neue CoronaVO BW erlassen. Heute hat nun auch noch der Landkreis KA die fällige Allgemeinverfügung zur aktuellen Bestätigung der Inzidenz unter 35 verfügt.

Somit steht folgenden Neuregelungen/Lockerungen nichts mehr im Wege:

- Wegfall der 3G-Verpflichtung, d.h. Nichtgeimpfte bzw. Nichtgenese benötigen für´s Training keine Tests mehr.

- Wettkampfsport, d.h. insbesondere auch Testspiele wieder möglich (vorbehaltlich Anmeldung bei und Zustimmung durch Fußballkreis bzw. Verband.

- Keine Teilnehmerbegrenzung mehr für Training und Spiel.

- Bei Spielen Zulassung von bis zu 750 Zuschauern*innen.

Unser Vereins-Hygienekonzept haben wir an die Neuregelungen angepasst, siehe unter Leitfaden zum Hygienekonzept 06.06.2021.

Bei Inzidenz über 35 wären zwar wieder 3G-Nachweise für's Training erforderlich, hier dann jedoch mit der Erleichterung für Schüler*innen, dass deren Schulen Tests bescheinigen müssen und diese dann 60 Stunden Gültigkeit haben. Nach den Irritationen vor ein paar Tagen hat die Landesvertretung insoweit erfreulicherweise schnell reagiert.

Auf weitere Regelungen bei Inzidenz >35 möchten wir hier nicht weiter eingehen, da wir hoffen, dass es bei der Unterschreitung dieses Schwellenwertes bleibt. Hierzu der Appell an alle: Tut bitte alles in eurer eigenen Macht Stehende, damit es zumindest so bleibt wie aktuell!