In Umsetzung der seit dem heutigen 23.02.2022 neu gültigen CoronaVO und CoronaVO Sport, haben wir unser Vereinshygienekonzept erneut entsprechend angepasst (20. Fortschreibung), siehe unter Vereinshygienekonzept 23-02-2022.

Die wichtigsten Eckpunkte:

Aktuell Warnstufe = für Spiele, Zuschauer*innen, Kabinen-, Hallennutzung gilt 3G = Entschärfung (bisher 2G)

D.h. alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen ´nur noch` einen 3G-Nachweis. Auch nicht-immunisierte Personen können damit wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen (nicht älter als 24 Stunden gültiger negativer Antigen-Testnachweises von einem sog. Leistungserbringer nach Paragraph 6 (1) Coronavirus-TestVO oder nicht älter als 48 Stunden gültiger negativer PCR-Testnachweis).

Es gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine FFP2- oder auch medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Wir bitten um Beachtung.