Regelungen aßer Kraft gesetzt!  Siehe hierzu unter Beschränkungen fallen ab 03.04.2021 weg!

In Umsetzung der seit dem 19.03.2022 neu gültigen CoronaVO und CoronaVO Sport, haben wir unser Vereinshygienekonzept erneut entsprechend angepasst (21. Fortschreibung), siehe unter Vereinshygienekonzept 19-03-2022.

Die wichtigsten Eckpunkte:

Das bisherige Stufensystem (Basis-, Warn- und Alarmstufen) ist entfallen.

Spiele, Kabine, Halle Zuschauer*innen: 3G

D.h. alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen ´nur noch` einen 3G-Nachweis. Auch nicht-immunisierte Personen können damit wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen (nicht älter als 24 Stunden gültiger negativer Antigen-Testnachweises von einem sog. Leistungserbringer nach Paragraph 6 (1) Coronavirus-TestVO oder nicht älter als 48 Stunden gültiger negativer PCR-Testnachweis).

Es gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Zuschauer*innen müssen im Freien eine FFP2- oder auch medizinische Maske tragen, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Wir bitten um Beachtung.